Hotel Winterberg Resort GmbH
( Gastaufnahmevertrag )
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und dem Hotel Winterberg Resort. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.
2. Die genannten Preise entsprechen der bei der Ausschreibung vorliegenden Tarifen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Kurtaxe wird von der Stadt Winterberg erhoben und ist nicht in unseren Preisen enthalten. Diese wird von uns gesondert berechnet und abgeführt.
4. Rechnungen sind stets am Abreisetag unter Berücksichtigung evtl. Vorauszahlungen zu begleichen. Bei Aufenthalt über 5 Nächten steht es dem Hotel zu, nach Ermessen entsprechend Zwischenrechnungen zur Zahlung vorzulegen. Bei kurzfristigen Anreisen und nach 21 Uhr erhebt das Hotel Vorkasse. Das Hotel behält sich vor für Reservierungen Vorauszahlungen zu verlangen; deren Höhe und die Zahlungsfrist werden in der Reservierungsbestätigung aufgeführt und kenntlich gemacht. Wurden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gewünschten Termin (sofern keine Terminangabe 90 Tage vor Anreise) geleistet, entbindet dies das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
5. Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich, am besten schriftlich, an der Rezeption gemeldet werden. Sollte das Problem nach einer angemessenen Frist nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleitung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Hotel geltend machen.
6. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15 Uhr am Anreisetag bis 10.30 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach 18 Uhr zu vergeben. Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, dem Hotel 10 Tage vor Anreise eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, Sorge zu tragen. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von dem gebuchten Aufenthalt zurücktreten. Tritt er von dem Vertrag zurück oder Ändert diesen, so gelten folgende Stornierungsbedingungen:
• Stornierungen oder Änderungen, die bis zu 28 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei. ( Bei Gruppenbuchungen andere Bedingungen!)
• Stornierungen oder Änderungen, zwischen 27 bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 30% des Preises aller Übernachtungen berechnet.
• Stornierungen oder Änderungen, zwischen 13 bis zu 3 Tage vor Anreise erfolgen, werden mit 55% des Preises aller Übernachtungen berechnet.
• Stornierungen oder Änderungen, die bis zu 2 Tagen vor Anreise erfolgen, werden mit 80% des Preises aller Übernachtungen berechnet.
• Stornierungen oder Änderungen, die verspätet erfolgen, nicht Anreisen oder vorzeitige Abreise nach Check in werden mit 100% des Preises aller Übernachtungen berechnet.
7. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden wie Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen grundsätzlich schriftlich festgelegt werden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
8. Wird die Reise in Form höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten.
9. Alle Gäste sind angehalten, sich nach der im Hotel Winterberg Resort geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus dem Hotel nach sich ziehen, ohne das die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Arnsberg.
11. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
12. Druckfehler verpflichten das Hotel nicht.